Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüche verpflichtet. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus gewährt die Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.
(Quelle: wikipedia.de)
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung wird auch als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz dazu ist es im Bereich der Industrieversicherung nicht unüblich, nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern.
(Quelle: wikipedia.de)
Glasversicherung
Die Glasversicherung ist eine von der Hausratversicherung separate Versicherung, die das Risiko des Glas- oder Scheibenbruchs deckt, unabhängig von der Schadenursache. Sie ist sinnvoll für Eigentümer oder Mieter von Einfamilienhäusern oder Wohnungen. Die Entschädigung erfolgt in Form von Ersatz oder Bar-Entschädigung. Als Versicherungsschaden gilt aber nur der Glasbruch. Bei Beschädigung der Glasoberfläche oder des Rahmens bietet die Glasversicherung keinen Ersatz.
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Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
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Wohngebäudeversicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).
Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung. (Quelle: wikipedia.de)
Rechtschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und deren vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte mit den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) letztmals im Jahr 2010 aktualisierte unverbindliche Musterbedingungen, die in der Praxis häufige Verwendung finden. Für bestimmte Rechtsschutzversicherungsleistungen werden neben Allgemeinen vielfach auch besondere Bedingungen vereinbart.
(Quelle: wikipedia.de)
Kfz-Versicherung
Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung. Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
- Schutzbrief
- Insassenunfallversicherung
- Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§1 PflVG). Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Im Allgemeinen wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der „Berufsunfähigkeit“. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und auch nur unter gewissen Voraussetzungen und mit niedrigen Leistungen. Für all diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Generell können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Unterhalt sichert bzw. die sie zwar unentgeltlich verrichten, aber nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.
Zur Invaliditätsversicherung zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease- sowie die private und die gesetzliche Unfallversicherung, die in ihren Bedingungen jedoch unterschiedliche Ausprägungen haben.
(Quelle: wikipedia.de)
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Im Jahr 2008 besaßen etwa 8,6 Millionen Menschen in Deutschland eine private Krankenvollversicherung. Dies entspricht ca. 10,5 % der deutschen Bevölkerung.
Seit 2009 besteht gemäß § 193 Versicherungsvertragsgesetz eine Versicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland, die weder gesetzlich versichert sind, noch Ansprüche auf freie Heilfürsorge, Beihilfe oder ähnliches haben.
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Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen. Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie werden fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Neben der klassischen Todesfallversicherung wird insbesondere auch die (private) Rentenversicherung als reine Erlebensfallversicherung zur Lebensversicherung gezählt. Sie wird versicherungstechnisch genauso kalkuliert und betrieben. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“. Es gibt noch andere Erlebensfallversicherungen, die aber auf dem deutschen Markt keine Bedeutung haben.
(Quelle: wikipedia.de)
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflichtversicherung diese notfalls gerichtlich zurück.
Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
(Quelle: wikipedia.de)